Breites Themenspektrum beim Ortsbäuerinnen-Gespräch im Regensburger Landratsamt

Landrätin Tanja Schweiger hatte zum Jahrestreffen in den Großen Sitzungssaal eingeladen
Regensburg (RL). Am Dienstagnachmittag fand im Großen Sitzungsaal des Landratsamtes der diesjährige Informationsaustausch mit den Ortsbäuerinnen des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) statt. Landrätin Tanja Schweiger konnte dazu neben Kreisbäuerin Rita Blümel über 50 Ortsbäuerinnen willkommen heißen, desweitern Kreisobmann Johann Mayer und den Leiter der BBV-Geschäftsstelle Regensburg-Schwandorf, Josef Wittmann. Der Besprechungsrunde war eine einstündige Besichtigung des neuen Erweiterungsbaus des Landratsamtes vorausgegangen.

Im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes trafen sich über 50 Ortsbäuerinnen zum Informationsaustausch mit Landrätin Tanja Schweiger.
Im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes trafen sich über 50 Ortsbäuerinnen zum Informationsaustausch mit Landrätin Tanja Schweiger.

„Auf vielen Themengebieten gibt es unmittelbare Berührungspunkte zwischen dem Landratsamt und dem Bayerischen Bauernverband“, so die Landrätin bei ihrer Begrüßung. Insofern setze sie die Tradition der Jahresgespräche mit den Ortsbäuerinnen und auch in einer eigenen Veranstaltung mit den Obmännern gerne fort. Die im Vorfeld abgefragten Themen zeigten, mit welch breitem Tätigkeitsspektrum die Ortsbäuerinnen tagtäglich konfrontiert seien.

Landwirtschaft hat hohen Stellenwert für den Landkreis und für die Landrätin
Kreisbäuerin Rita Blümel dankte der Landrätin für die stets große Aufgeschlossenheit für landwirtschaftliche Belange. Die Informationsgespräche seien eine gute und gerne wahrgenommene Gelegenheit für die Ortsbäuerinnen, fachliche Fragen beantwortet zu bekommen sowie auch die zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt kennen zu lernen. Die Landwirtschaft habe jetzt und auch in Zukunft eine große Bedeutung, nicht nur alleine als Nahrungsmittelproduzent sondern etwa auch als Bewahrer von Landschaft und Natur. Oder auch als wichtiger Akteur bei Infrastrukturprojekten, wenn man beispielsweise an die Bereitstellung von Grund und Boden für Straßenbauprojekte denke. Dass dieser hohe Stellenwert vom Landkreis und ganz besonders auch von der Landrätin erkannt und gewürdigt werde, freue sie sehr und stärke zudem auch das Engagement in den vielen Ortsverbänden.

Viele gesellschaftliche Themen sind auch Themen, die für die Landwirtschaft relevant sind
Neben den Themen Bayerische Ehrenamtskarte (Referentin. Dr. Gaby von Rhein, Leiterin der Freiwilligenagentur des Landkreises), Entschädigungen bei Hochwasser-/Starkregenereignissen (Referent: Abteilungsleiter Dr. Benedikt Grünewald), Datenschutz (Referent: Abteilungsleiter Maximilian Sedlmaier), Seniorenpolitik/Pflege (Referentin: Stellvertretende Sachgebietsleiterin Petra Haslbeck) und dem Themenweg „Landwirtschaft“ im südlichen Landkreis (Referentin: Abteilungsleiterin Elisabeth Sojer-Falter) kristallisierten sich drei Schwerpunktthemen heraus, die eingehend diskutiert wurden; und zwar der Einsatz von Homöopathika in der Landwirtschaft, die Praxis bei der Betäubung ausgebrochener Tiere sowie die Lebensmittelhygiene.

Freiverkäufliche Homöopathika müssen mit wenigen Ausnahmen nicht dokumentiert werden
Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Reinhold Schoierer, referierte zu den Themen „Einsatz von Homöopathika“ und „Praxis bei der Betäubung ausgebrochener Tiere“. Die Anwendung von verschreibungs- und apothekenpflichtigen Homöopathika sei im Bestandsbuch zu dokumentieren, ebenso deren Erwerb. Grundsätzlich müsste beim Einsatz von apothekenpflichtigen Homöopathika die in der Packungsbeilage angegebene zugelassene Tierart und das jeweilige Anwendungsgebiet genau beachtet werden. Sei dort die zu behandelnde Tierart nicht explizit angegeben, bedürfte es einer schriftlichen tierärztlichen Behandlungsanweisung. Bei verschreibungspflichtigen Homöopathika sei eine tierärztliche Verschreibung oder eine tierärztliche Behandlungsanweisung erforderlich. Die jeweilige Wartezeit gebe der Tierarzt dort mit an. Freiverkäufliche Homöopathika dürften bei Lebensmittel liefernden Tieren angewandt werden, hinsichtlich Tierart und Anwendungsgebiet gebe es keinerlei Einschränkungen, auch bedürfe es keiner tierärztlichen Behandlungsanweisung. Jedoch gelte es zu beachten, dass nach EU-Recht die in den verwendeten freiverkäuflichen Homöopathika enthaltenen Inhaltsstoffe nicht in Tabelle 2 der EU-Verordnung 37/2010 genannt sein dürfen (beispielsweise Colchicin, Aristrolochia).

Bei der Betäubung ausgebrochener Tiere gibt es einiges zu beachten
Bei der Betäubung ausgebrochener Tiere müsse zunächst die zuständige Gemeinde, die Polizei und das Veterinäramt informiert werden. Sinnvoll sei auch eine Kontaktaufnahme mit dem amtlichen Tierarzt, dem Jagdpächter und auch dem Besitzer eines Betäubungsgewehres beziehungsweise eines Blasrohres. Um ein Tier wieder einzufangen, müsse bei Verwendung eines Blasrohres eine maximale Reichweite von 10 Meter, bei einem Betäubungsgewehr von 30 Metern berücksichtigt werden. Zu beachten sei die häufig höhere Dosis des verwendeten Arzneimittels, die zu einer deutlich höheren Wartezeit im Vergleich zu einer Betäubung im Ruhezustand führen könne. Die Tötung eines ausgebrochenen Tieres müsse auf Ausnahmefälle beschränkt sein und unterliege einer Reihe von Anforderungen: so sei eine waffen- und jagdrechtliche Genehmigung erforderlich und es bedürfe Gerätschäften zur Entblutung und zum Transport des Tieres. Soweit unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit gegeben seien, beispielsweise wenn Tiere auf Bahnstrecken oder Straßen laufen könnten, könne auch die Polizei in eigener Zuständigkeit die notwendigen Anordnungen treffen.

Lebensmittelhygiene wichtiges Thema für die Ortsbäuerinnen
Lebensmittelkontrolleur Thomas Wagner erläuterte zum Thema „Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten und Märkten“, was bei der Planung derartiger Veranstaltungen schon im Vorfeld zu beachten sei, welche Anforderungen an Schankbetriebe und an Verkaufsstände gestellt würden, welche Temperaturanforderungen für verschiedene Lebensmittel gelten und auch was das eingesetzte Personal zu beachten habe. Er verwies auch auf den vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz herausgegebenen Leitfaden für ehrenamtliche Helfer in Bezug auf den sicheren Umgang mit Lebensmitteln.

Kreisstraße R 30: Verwaltungsgericht hält Landkreis für den falschen Straßenbaulastträger
Auf Nachfrage von Kreisbäuerin Rita Blümel erläuterte die Landrätin den aktuellen Sachstand zur Kreisstraße R 30 („Südspange“). Gegenstand der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Regensburg letzte Woche sei unter anderem die Frage gewesen, ob der Landkreis für diese Straße der „richtige“ – also zuständige – Straßenbaulastträger sei. Das Gericht habe dies mit Verweis auf die überregionalen Verkehrsfunktionen dieser Straße verneint. Mit der Regierung der Oberpfalz werde nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung das weitere Vorgehen abgestimmt. Wahrscheinlich sei aus heutiger Sicht, dass Antrag auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werde und die gerichtliche Auseinandersetzung in nächster Instanz somit fortgesetzt werde.

Nachtzielgeräte: Juristen raten von „Beauftragung“ derzeit ab
Kreisbäuerin Rita Blümel und Kreisobmann Johann Mayer bedankten sich für die bisherige und auch weiterhin vorgesehene Sammlung landwirtschaftlicher Folien durch den Landkreis; desweitern dafür, dass für den Bauernmarkt – der in der Altmühlstraße jeweils donnerstags stattgefunden habe – ein neuer Standort gefunden werden konnte, weil der bisherige Standort nicht mehr bereit stehe. Nachdem ab September dieses Jahres wieder eine Betriebshelferin zur Verfügung stehe, baten sie um die Weiterführung der finanziellen Förderung durch den Landkreis. Auf Frage von Kreisobmann Johann Mayer erläuterte die Landrätin die rechtliche Situation zum Einsatz von Nachtzielgeräten. Für eine „Beauftragung“ durch das Landratsamt bedürfe es eines öffentlichen Interesses. Dieses liege nach juristischer Einschätzung nicht vor, so dass nach deren Meinung von einer Beauftragung dringend abzuraten sei. Würde man diese dennoch aussprechen, bestünde zudem die Gefahr möglicher straf- und/oder haftungsrechtlicher Folgen für den Landkreis und auch für die Jäger selbst. Auch der Bayerische Landkreistag habe eine zurückhaltende Handhabung dieser Frage empfohlen. Sie vertrete daher die Auffassung, dass die weitere Entwicklung bei diesem Thema im Auge behalten werden müsse. Zum jetzigen Zeitpunkt es aber nicht zu verantworten wäre, die erwähnte Beauftragung und somit den Einsatz von Nachtzielgeräten im Landkreis freizugeben.

Kreisbäuerin Rita Blümel (2. von links) dankte Landrätin Tanja Schweiger (3. von links) für den hohen Stellenwert, den die Landwirtschaft für den Landkreis hat. Weiter im Bild: Stellvertretende Kreisbäuerin Rosmarie Messner sowie Leitender Rechtsdirektor Robert Kellner, Geschäftsleitender Beamter des Landkreises Regensburg (Foto: Bauer)
Kreisbäuerin Rita Blümel (2. von links) dankte Landrätin Tanja Schweiger (3. von links) für den hohen Stellenwert, den die Landwirtschaft für den Landkreis hat. Weiter im Bild: Stellvertretende Kreisbäuerin Rosmarie Messner sowie Leitender Rechtsdirektor Robert Kellner, Geschäftsleitender Beamter des Landkreises Regensburg (Foto: Bauer)