Drei Geschwister aus Regenstauf, die ursprünglich aus der Republik Kosovo kommen, erhalten die 1.000. Einbürgerungsurkunde, die der Landkreis Regensburg 2025 vergeben hat. Alle drei machen derzeit eine Ausbildung in unterschiedlichen Berufsfeldern. Arigon, der jüngste der drei, lernt den Beruf des Glasers bei einem Betrieb in Regenstauf. Lauresa wird im nächsten Jahr ihre Ausbildung zur Friseurin beenden und Rajmonda wird ebenfalls im kommenden Jahr ihre Ausbildung zur Verkäuferin mit Schwerpunkt Schuhe und Lederwaren abschließen.
„Unser Landkreis lebt von Menschen, die sich hier engagieren, beruflich Fuß fassen und ihren Weg gehen. Jede Einbürgerung ist ein Zeichen dafür, dass der Landkreis Regensburg ein Ort ist, an dem Menschen ihren Platz gefunden haben“, so Landrätin Tanja Schweiger.
Um eingebürgert werden zu können, muss man im Wesentlichen folgende Voraussetzungen erfüllen: Man muss sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Die Deutschkenntnisse und -fähigkeiten müssen mindestens auf dem Niveau B1 liegen. Außerdem müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden (beispielsweise mit einem Einbürgerungstest oder einem deutschen Schulabschluss). Zudem muss die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts gewährleistet sein. All diese Voraussetzungen erfüllen die drei Geschwister vollumfänglich. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunden wurden sie zu deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern.
Zahl der Einbürgerungen im Landkreis Regensburg steigt
Die Einbürgerungsanträge sind seit 2020 (121) stetig angestiegen. 2024 hat der Landkreis 1.095 neue Einbürgerungsurkunden ausgestellt. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, das seit 27. Juni 2024 in Kraft ist, ist die Zahl der Anträge noch einmal deutlich nach oben gegangen. Die Zeit, die die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags in Anspruch nimmt, liegt im bundesweiten Schnitt bei mindestens sechs Monaten. Im Landkreis Regensburg beträgt die Wartezeit ab vollständigem Antrag unter drei Monaten. Dies liegt an einem effizienten Antragsverfahren und dem eingeführten Onlineantrag, der die Bearbeitung deutlich erleichtert. Die meisten Eingebürgerten in 2024 kommen aus dem Kosovo, gefolgt von Syrien und der Türkei. Die Zugewanderten können ihre Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes zusätzlich beibehalten.
Infokasten:
Für eine Einbürgerung müssen folgende Voraussetzungen von jeder Person erfüllt werden:
- geklärte Identität
- unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Nachweis von Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten ist dieser Nachweis nicht erforderlich.
- seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige)
- Nachweis ausreichender mündlicher und schriftlicher Deutschkenntnisse. Bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten genügt es, wenn sie sich mündlich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch verständlich machen können.
- Grundsätzlich keine Verurteilung wegen einer Straftat, aber nicht alle Vorstrafen sind relevant
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
Infos zum Onlineverfahren gibt es unter: https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/online-services/online-verfahren/

Landrätin Tanja Schweiger (2.v.r.) überreichte die 1.000 Einbürgerung im Landkreis Regensburg an Lauressa ( 3.v.l.)), Arigon (3.v.r. ) und Rajmonda (r.), es gratulierten außerdem Bruno Schleinkofer (l.), 2. Bürgermeister des Marktes Regenstauf; Herr Damm (2.v.l.), Sachgebietsleiter Sicherheitsrecht sowie der Vater (4.v.l.)