Freiwillige Ausreise: Information zu bestehenden Förderprogrammen

Im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regensburg informierten Vertreter der Rückkehrberatungsstelle bei der Zentralen Ausländerbehörde (Regierung der Oberpfalz) kürzlich über die bestehenden Programme zur Förderung der freiwilligen Ausreise in das jeweilige Heimatland. Ziel der Programme ist es, ausreisewilligen Personen eine geordnete und unterstützte Rückkehr sowie eine nachhaltige Reintegration zu ermöglichen.

Neben den nationalen Programmen „REAG/GARP“ stehen derzeit auch Unterstützungsleistungen im Rahmen des europäischen Förderprogramms EURP (EU Reintegration Programme) sowie des Bayerischen Rückkehrprogramms (BRP) zur Verfügung. Die Programme kombinieren finanzielle Hilfen mit begleitenden Beratungs- und Reintegrationsmaßnahmen.

Zielgruppe und Fördervoraussetzungen

Die Programme richten sich an folgende förderberechtigte Personengruppen: Personen mit Aufenthaltsgestattung (im laufenden Asylverfahren), Personen mit Duldung (abgelehnte Asylbewerber), Personen, die ein Asylgesuch geäußert haben, jedoch noch keinen förmlichen Asylantrag gestellt haben, sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel nach §§ 22–26 oder § 104c AufenthG (humanitäres Aufenthaltsrecht), insbesondere anerkannte Schutzberechtigte. Nicht förderberechtigt sind EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Personen mit Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums, zur Beschäftigung oder im Ehegattennachzug.

Art und Umfang der Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung wird dabei nur teilweise vor der Ausreise im Bundesgebiet ausgezahlt. Ein wesentlicher Teil der Leistungen erfolgt am Flughafengate beim Einstieg sowie in den ersten Monaten nach der Ankunft im Heimatland durch beauftragte Organisationen vor Ort. Dadurch soll die unmittelbare Existenzsicherung nach der Rückkehr gewährleistet werden. Je nach Herkunftsland und individueller Situation können erhebliche Unterstützungsleistungen gewährt werden. Beispielhaft kann eine alleinstehende Person bei einer Rückkehr in den Irak Geldleistungen von bis zu 4.800 Euro erhalten, eine Familie mit zwei Kindern bis zu 13.660 Euro. Zusätzlich werden die Kosten für den Flug übernommen. Im Rahmen der sogenannten Langzeit-Unterstützung („Post Return Package“) sind unter anderem Wohnungsunterstützung, medizinische Leistungen bei schweren Erkrankungen, schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen, Beratung zu Arbeitsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Hilfe bei der Existenzgründung sowie rechtliche Beratung vorgesehen. Das Bayerische Rückkehrprogramm ergänzt diese Maßnahmen insbesondere durch Zuschüsse zur Existenzgründung, Qualifizierungs- und Bildungszuschüsse sowie medizinische Unterstützung.

Beratung und Kontaktaufnahme

Personen, die sich für eine freiwillige Ausreise interessieren, können zur Vereinbarung eines Erstberatungstermins per E-Mail Kontakt mit der Zentralen Ausländerbehörde unter zab@reg-opf.bayern.de aufnehmen. Für die Beratung sind folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben erforderlich: die letzten drei Lohnabrechnungen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise der Leistungsbescheid des zuständigen Sozialamtes, der aktuelle Wohnort, eine E-Mail-Adresse sowie eine Mobiltelefonnummer, Angaben zu etwaigen offenen Strafverfahren, die Information, ob bereits ein Ausweisungsbescheid erlassen wurde, der aktuelle Aufenthaltsstatus sowie die Auskunft, ob ein originales Reisedokument vorliegt.

Oberpfalzweit konnten im Jahr 2025 auf diesem Weg insgesamt 209 freiwillige Ausreisen unterstützt werden.

Im großen Sitzungssaal des Landratsamtes informierten sich Vertreter der Rückkehrberatungsstelle bei der Zentralen Ausländerbehörde (Regierung der Oberpfalz) über die bestehenden Förderprogramme zur freiwilligen Ausreise. Foto: Massi/LRA Regensburg