Landkreis Regensburg (RL). Der Landkreis Regensburg hatte Mittel von insgesamt 1,5 Mio. € im Haushalt bereitgestellt, um die Gemeinden beim flächendeckenden Ausbau mit schnellem Internet zu unterstützen. In einem ersten Schritt haben die Gemeinden bereits Ende 2015 eine Zuwendung in Form eines Sockelbetrages (14.634,15 €) sowie einer Flächenförderung (110 €/km² Gemeindegebiet) erhalten.
Landrätin Tanja Schweiger übergibt symbolisch einen Scheck in Höhe von 1,5 Millionen Euro an die Bürgermeister des Landkreises Regensburg
Zur Berechnung der aufwandsabhängigen Landkreisförderung – insgesamt 600.000 € – wurden die Breitbandausgaben der Gemeinden komplett erfasst und daraus eine Förderquote von 8,5 % ermittelt. Dementsprechend konnten Ende 2016 weitere 450.000 € an die Gemeinden verteilt werden.
Der Landkreis nimmt mit dieser Förderung eine überörtliche, freiwillige Aufgabe wahr. Förderungen Dritter werden dadurch nicht tangiert. Nach jetzigem Stand wurden alle Flächen-Kabelverzweiger im Landkreis ausgebaut, und zwar als eigenwirtschaftliche Maßnahmen mit bis zu 100 Mbit/s und im geförderten Ausbau mit bis zu 50 Mbit/s. Zusätzlich werden über 60 neue VDSL-DSLAM zur Nachverdichtung eingesetzt. Zudem versorgen ca. 50 neue Glasfaser-Netzverteiler etwa 1.500 Gebäude direkt mit Glasfaser. Weitere Ausschreibungsrunden für die Randbereiche sind nach wie vor möglich, wobei da nur ein reiner FTTH-Ausbau sinnvoll scheint und die Kosten für den Einzelanschluss eine Rolle spielen werden.
Derzeit läuft die Registrierung aller geplanten oder bereits durchgeführten Breitbandausbaumaßnahmen. Ergebnis dieser Arbeiten ist eine Identifikation der förderrechtlich noch ausbaufähigen Gebiete sowie eine dazu korrespondierende Kostenschätzung. Auf Basis dieser Daten kann dann jede Gemeinde entscheiden, inwieweit diese Gebiete in einer weiteren Förderrunde noch ausgeschrieben werden sollen. Fördergelder des Landes bzw. Bundes stehen noch hinreichend zur Verfügung.
Eine Herausforderung für die Kommunen ist dabei das neue DigiNetzGesetz. Ein Breitband-Masterplan wird hierbei eine wichtige Rolle spielen. Ausgangspunkt ist eine EU-weite Kostensenkungsrichtlinie, wonach im Rahmen von Straßenbauten, bei Neubaugebieten und Gebäudesanierungen eine Mitverlegungspflicht besteht. Die finale Umsetzungsregelung wird derzeit noch mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt.