Hans Bornschlegl neuer Kreisbrandrat für den Landkreis Regensburg

23.07.2024 Bei der gestern Abend im Gasthaus „Das Barbinger“ stattgefundenen Neuwahl des Kreisbrandrates für den Landkreis Regensburg wurde Kreisbrandinspektor Hans Bornschlegl mit 118 von 167 abgegebenen Stimmen zum neuen Kreisbrandrat für den Landkreis Regensburg gewählt. Bornschlegl tritt damit die Nachfolge von Kreisbrandrat Wolfgang Scheuerer an, der diese Funktion seit 2014 ausübte und Ende September wegen Erreichens der Altersgrenze aus diesem Amt ausscheidet.

Landrätin Tanja Schweiger hatte in der Feuerwehrdienstversammlung Hans Bornschlegl für dieses Amt vorgeschlagen. Sie gratulierte ihm zur Wahl und brachte die Überzeugung zum Ausdruck, mit ihm die sehr gute Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und den Feuerwehren auch in Zukunft fortsetzen zu können.

Ihren Wahlvorschlag für Hans Bornschlegl hatte Landrätin Tanja Schweiger in einem vorab versandten Informationsschreiben an alle 175 Kommandantinnen und Kommandanten ausführlich begründet. Dort hieß es unter anderem, dass „neben den formalen Voraussetzungen ….. für mich die Einsatzerfahrung und der grundsätzliche Respekt vor und für dieses Amt entscheidende Kriterien waren.“; des Weiteren: „Hans Bornschlegl ist seit 35 Jahren in der Feuerwehr aktiv, hat Erfahrung in allen Einsatzbereichen und hat sich bei einer Vielzahl von schwierigen Einsätzen und großen Schadenslagen als verlässlicher Partner und Vertreter der Feuerwehren gezeigt, zu seinem Schwerpunkteinsatzbereich gehört auch die A3. Er ist seit vielen Jahren Örtlicher Einsatzleiter und somit als langjährige Führungskraft (1. Kommandant, Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor) und Ausbilder fachlich gut geeignet. Hinzu kommt sein Hauptamt als Lehrer an der Feuerwehrschule, das ihm eine Vernetzung in andere Behörden und Verständnis für Abläufe in Politik und Verbänden einbringt. Aufgrund seiner vermittelnden und besonnenen Art ist er persönlich hoch anerkannt.“

Hintergrund:

Wahl des Kreisbrandrates:

Alle sechs Jahre wird der Kreisbrandrat von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren in geheimer Wahl gewählt. Der Wahlvorschlag erfolgt durch die Landrätin. Die Amtszeit des neu gewählten Kreisbrandrates beginnt mit Bestätigung durch die Regierung der Oberpfalz, frühestens jedoch nach Ablauf der turnusgemäßen Amtszeit des amtierenden Kreisbrandrates Wolfgang Scheuerer am 28. September 2024.

Kreisbrandrat / Kreisbrandrätin kann werden, wer a) die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, b) vom Landrat / von der Landrätin hierfür vorgeschlagen wird, und c) die Zustimmung der Mehrheit der Kommandanten / Kommandantinnen der 175 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis erhält.

Die Aufgaben eines Kreisbrandrates:

  • Beratung des Landratsamtes, der Gemeinden und der Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung
  • Bestellung von Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeistern und Kreisfachberatern
  • Einteilung des Kreisgebietes in Inspektionsbereiche im Einvernehmen mit dem Landratsamt
  • Einberufung der Kommandantenversammlung
  • Teilnahme / Koordination bei größeren Feuerwehreinsätzen im Landkreis
  • Teilnahme an den Dienstversammlungen der Kreisbrandräte
  • Besichtigung der Freiwilligen Feuerwehren und Begutachtung der Einhaltung von Normen
  • Einberufung der Kommandanten der Freiwilligen und der Pflichtfeuerwehren sowie der Leiter der Werkfeuerwehren zu einer Ausbildungsveranstaltung mindestens einmal pro Jahr
  • Organisation von Ausbildungsveranstaltungen