Interkommunale Zusammenarbeit: Gemeinden unterzeichnen Zweckvereinbarung für gemeinsamen Datenschutzbeauftragten

Gemeinden unterzeichnen Zweckvereinbarung für gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
Regenburg (RL). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle öffentlichen Stellen in Bayern einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Es können aber auch mehrere öffentliche Stellen bei dieser Aufgabe zusammenarbeiten. Diese Idee griff Landrätin Tanja Schweiger nun auf und initiierte das Kooperationsprojekt „Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter“. Es ist ein Zusammenschluss von 21 Gemeinden, sieben Verwaltungsgemeinschaften mit 19 Gemeinden, sieben Zweckverbänden sowie dem Landkreis Regensburg zu einem weiteren, zukunftsweisenden Projekt im Landkreis Regensburg zur interkommunalen Zusammenarbeit. Bei der heute stattgefundenen Bürgermeisterkonferenz wurde die „Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Regensburg“ durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die VG-Vorsitzenden und von Landrätin Tanja Schweiger sowie den Zweckverbandsvorsitzenden unterzeichnet.

Landrätin Tanja Schweiger (10. v. l.) mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Verwaltungsgemeinschafts- und Zweckverbandsvorsitzenden bei der Unterzeichnung der „Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Regensburg“.
Landrätin Tanja Schweiger (10. v. l.) mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Verwaltungsgemeinschafts- und Zweckverbandsvorsitzenden bei der Unterzeichnung der „Zweckvereinbarung Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Regensburg“.

„Ein Grund für das große Interesse der Gemeinden an diesem Projekt ist, dass den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gemeinden in der Praxis häufig aufgrund anderer Aufgaben keine angemessene Zeit zur Verfügung steht, sich intensiv mit dem Datenschutz zu befassen. Dies ist besonders in kleineren Gemeindeverwaltungen eine Herausforderung“, so Landrätin Tanja Schweiger. „Durch das Kooperationsprojekt werden in den Verwaltungen personelle Ressourcen und Kosten gespart.“ Der Landkreis Regensburg bemüht sich, die Stelle des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten in der Anfangsphase als interkommunales Projekt vom Freistaat Bayern gefördert zu bekommen. In diesem Fall bekäme der Landkreis eine einmalige Förderung von 50.000 Euro.

Der künftig beim Landkreis Regensburg angestellte Datenschutzbeauftragte wird voraussichtlich Mitte 2016 die Arbeit aufnehmen. Die Kosten dafür trägt zu 15 Prozent der Landkreis (er wird die Dienste des Datenschutzbeauftragten ebenfalls nutzen), 3,5 Prozent zahlen die Zweckverbände, die Restsumme wird nach der jeweiligen Zahl der Einwohner auf die teilnehmenden Gemeinden umgelegt. In der Praxis wird die Arbeit des Datenschutzbeauftragten so aussehen, dass er in den Gemeinden vor Ort Termine machen und beispielsweise Schulungen anbieten wird. Daneben wird er an der Klärung verschiedenster datenschutzrechtlicher Fragestellungen mitwirken. Es ist also ein ständiger Austausch zwischen Gemeinden und dem Datenschutzbeauftragten vorgesehen.

Kontakt: Bei Fragen zum interkommunalen Projekt „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Regensburg“ steht Ihnen Martin König, Telefon 0941/4009-262, E-Mail: Martin.Koenig@lra-regensburg.de  gerne zur Verfügung.