Ansgar Lemper, Alfred Loritz, Landrätin Tanja Schweiger (1. Reihe v. l.), Klaus Gansert, Maximilian Sedlmaier, Karl Pröpstl (2. Reihe v. l.), Alfons Hahn, Uta Röder, Gerold Schmitzer (3. Reihe v. l.).
Zu den wichtigsten Aufgaben des Beirats zählt die Beratung und fachliche Unterstützung der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, die Mitwirkung beim Erlass von Rechtsverordnungen wie z.B. Änderungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Landkreis und bei behördlichen Gestattungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Auch sonstige wichtigere Angelegenheiten der Naturschutzbehörde werden dem Beirat vorgetragen und zur Beratung gestellt. Initiativ können auch von den Mitgliedern selbst bestimmte Einzelmaßnahmen bzw. Diskussionen in den Gebieten Naturschutz und Landschaftspflege angeregt werden.
In der aktuellen Sitzung diskutierten die Mitglieder des Beirats über einen Antrag der Marktes Regenstauf zur Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet zur Ortsabrundung des Ortsteils Schneitweg. Der Beirat befürwortete den Antrag des Marktes Regenstauf. Die Entscheidung fällt aber letztendlich allerdings der Kreistag, der grundsätzlich für Herausnahmen aus dem Landschaftsschutzgebiet zuständig ist.
Hintergrundinfos zum Naturschutzbeirat
Den Naturschutzbeirat gibt es seit 1974 bei der Naturschutzbehörde am Landratsamt Regensburg. Aktuell befindet sich der Naturschutzbeirat, der aus fünf Mitgliedern im Ehrenamt besteht, in seiner 9. Amtsperiode. Es ist ein beratendes Gremium. Im Beirat vertreten sind Fachleute aus dem Bereich des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, Vegetationskunde, Hydrologie sowie aus dem Agrar- und Forstbereich. Vorgeschlagen werden die Mitglieder und Stellvertreter von den anerkannten Naturschutzverbänden und Vereinigungen. Die Bestellung erfolgt von der Naturschutzbehörde. Die Mitglieder gehören dem Gremium für die nächsten fünf Jahre an.