Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstr. 3, 93059 Regensburg. Da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, können verspätet abgegebene Anträge leider nicht mehr berücksichtigt werden. Neben dem Antrag sind die gültigen Übungsleiter-Lizenzen im Original vorzulegen.
Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiter-Lizenzen.
Antragsformulare sind auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort Sportförderung, Rubrik „Übungsleiterzuschüsse“, abrufbar.
Für Fragen steht Ihnen der im Landratsamt für die Übungsleiterzuschüsse zuständige Sachbearbeiter, Josef Wagner, gerne zur Verfügung. Wollen Sie den Antrag persönlich abgeben, ist eine vorherige Terminvereinbarung zweckmäßig. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, ist die Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen sinnvoll.
Kontakt:
Josef Wagner, Tel. 0941/4009-245.
E-Mail: josef.wagner@lra-regensburg.de