20.05.2019 Der Zusammenstoß eines Reisebusses mit einem Lkw, der große Mengen brennbaren Gefahrguts geladen hatte, war das fiktive Ausgangsszenario der gestrigen Katastrophenschutzübung im Landratsamt, an der – die eingesetzten Helfer bei der Örtlichen Einsatzleitung im Feuerwehrgerätehaus Regenstauf mit eingerechnet – 111 Einsatzkräfte mitgewirkt hatten.
Unter der Leitung und Regie der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried wurde mit dieser „Stabsrahmenübung“ der sogenannte externe Notfallplan der Donau-Speditions-Gesellschaft Kiessling in Regenstauf erprobt. Über fünf Stunden oblag es dem im Landratsamt eingerichteten Krisenstab unter der Leitung von Regierungsrat Dr. Timm Waldmann, die Koordination aller beteiligten Stellen und Fachbehörden sowie die schnellstmögliche Herstellung von Arbeits- und Kommunikationsstrukturen zu gewährleiten. Mit vor Ort war auch Landrätin Tanja Schweiger, die dem großen Engagement aller Beteiligten großen Respekt zollte. Sich vorzubereiten auf ein Szenario, das hoffentlich nicht eintrete, sei eine wichtige Aufgabe, der sich das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde aktiv stelle.
An der Bewältigung der fiktiven Gefährdungslage waren sowohl im Krisenstab („Führungsgruppe Katastrophenschutz“), als auch in der Örtlichen Einsatzleitung in Regenstauf Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, BRK, Malteser und THW ebenso vertreten wie Mitarbeiter der Integrieren Leitstelle Regensburg oder der Donau-Speditions-Gesellschaft Kiessling. Mit Miriam Appel-Kiessling nahm auch die Geschäftsführende Gesellschafterin der Donau-Speditions-Gesellschaft Kiessling an der Übung teil. Die operativen Einheiten „im Einsatz vor Ort“ wurden von der im großen Sitzungssaal des Landratsamtes eingerichteten Übungsleitung simuliert. Die Gesamtverantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Stabsrahmenübung hatte die Staatliche Feuerwehrschule Geretsried. Wie der Leiter des Ausbildungsteams der Feuerwehrschule Hans-Christian Eibl bei der Abschlussbesprechung anerkennend feststellte, sei die Einsatzübung gut verlaufen. Dort, wo es noch Optimierungsbedarf gebe, müsse entsprechend nachjustiert werden.
Hintergrund: Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, die in Bayern von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird. Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden arbeiten mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
In Bayern gibt es grundsätzlich keine speziell organisierten Katastrophenschutzeinheiten oder Katastrophenschutzeinsatzkräfte in einer festen Struktur. Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht können die Katastrophenschutzbehörden jedoch flexibel auf das Potenzial der folgenden Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben:
Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern
Gemeinden, Landkreise und Bezirke
Sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Feuerwehren
Freiwillige Hilfsorganisationen
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Daneben wirkt auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk im Katastrophenschutz mit. Zur Katastrophenhilfe kann auch die Bundespolizei angefordert werden. Auch die Bundeswehr ist ein wichtiger Baustein im bayerischen Hilfeleistungssystem: Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist fest im Katastrophenschutz verankert. Auch Privatpersonen können in bestimmten Fällen zur Katastrophenabwehr herangezogenen werden.