Kinderfreundliche Überarbeitung der Umsatzsteuersätze

Mit einem Dringlichkeitsantrag fordern die Freien Wähler die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine grundlegende Überarbeitung der Steuersätze in § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) einzusetzen. Dabei soll geprüft werden, ob und inwieweit kinderspezifische Produkte und Dienstleistungen oder Schulverpflegung dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden können.

Tanja Schweiger: Die Katholische Arbeitnehmerbewegung ist derzeit diesbezüglich aktiv. Ich wurde bei der Seniorenmesse in Zeitlarn um Unterstützung gebeten und habe daraufhin mit meiner Fraktion einen entsprechenden Antrag an die Bayerische Staatsregierung formuliert. Bin gespannt, ob der Antrag angenommen wird.

Ermäßigungen beim Umsatzsteuersatz sind ursprünglich aus sozial-, kultur-, agrar- und verkehrspolitischen Motiven eingeführt worden. Zweck war es, Güter des lebensnotwendigen Bedarfs und bestimmte Dienstleistungen zu verbilligen. Der Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes ist mittlerweile jedoch unübersichtlich und teilweise widersprüchlich geworden. Viele der ursprünglichen Begründungen für ermäßigte Steuersätze haben heute keinen Bestand mehr. So unterliegen beispielsweise Hundekekse, Trüffel oder ein Mitnahme-Imbiss bei einem „Drive in“ dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Für Kinderkekse, Windeln oder Autokindersitze fällt dagegen der volle Steuersatz von 19 Prozent an. In der Schulverpflegung ist es noch komplizierter: Handelt es sich um eine reine Essensabgabe fallen 7 Prozent an, gibt es darüberhinausgehende Dienstleistungen wie das Bereitstellen von Tischen und Stühlen, Besteck und Geschirr fallen 19 Prozent an.

Bereits im Koalitionsvertrag 2009 der Vorgänger-Bundesregierung wurde die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Mehrwertsteuersätze dokumentiert. Dafür sollte eine Kommission eigesetzt werden, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Auch der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht vom 28. Juni 2010 empfohlen, den Katalog der ermäßigten Steuersätze grundlegend zu überarbeiten. Bisher gibt es auf Bundesebene hierzu keine Ergebnisse. Wenn man Kinderfreundlichkeit ernst nimmt, besteht hier auf jeden Fall Handlungsbedarf, so Tanja Schweiger.

Hier finden Sie prominente Unterstützer der Aktion. http://www.kab-regensburg.de/

und hier den Antrag: http://www1.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000001/0000000249.pdf