Kreistagssitzung am 29. Juni 2015 – Radwege, Landschaftsschutz, Gymnasium Lappersdorf und Breitband

Regensburg. (RL) Der Kreistag hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Besetzung des Jugendhilfeausschusses: Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Jugendämter von Stadt und Landkreis Regensburg zu unterstützen, empfahl die Verwaltung, den Leiter des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Regensburg Günter Tischler als beratendes Mitglied zu den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses des Landkreises hinzuzuziehen. Der Stadtrat der Stadt Regensburg hat seinerseite in seiner Sitzung am 24.07.2014 bereits beschlossen, den Leiter des Kreisjugendamtes des Landkreises Regensburg Karl Mooser als beratendes Mitglied hinzuzuziehen. Der Kreistag folgte dieser Empfehlung einstimmig.
  2. Radwegebedarfsplanung: Bei Vollausbaumaßnahmen von Kreisstraßen wurde bisher die zeitgleiche Umsetzung von Radwegen in der ersten Prioritätsstufe im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit geprüft. In der Sitzung des Kreisausschusses am 24.11.2014 wurde beschlossen, diese Prüfung auf Radwege der zweiten Prioritätsstufe zu erweitern. Diese könnten dann ggf. trotz niedrigerer Priorität realisiert werden, wenn dies aus Synergie- und Wirtschaftlichkeitsgründen sinnvoll ist. Dem Kreistag wurde empfohlen, seinen ursprünglichen Beschluss vom 17.12.2012 dahingehend zu ergänzen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, auch die Radwege der dritten Prioritätsstufe mit einzubeziehen. Dies soll künftig sowohl für Straßenausbau- als auch für Straßenunterhaltsmaßnahmen (Deckenprogramm) gelten. Der Kreistag folgte der Empfehlung der Verwaltung einstimmig.
  3. Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet in Schneitweg (Regenstauf): Der Markt Regenstauf hat einen Antrag auf Herausnahme von einer insgesamt 1,77 Hektar großen Fläche am nördlichen und südlichen Ortsrand von Schneitweg gestellt. Der Markt Regenstauf beabsichtigt eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Schneitweg zu erlassen. Dadurch solle einerseits die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils planungsrechtlich festgelegt werden, andererseits sollen aber auch in einem vertretbaren Umfang Wohnbauflächen für freistehende Einzelhausbebauung sowie eine gewerbliche Betriebsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Der Umweltausschuss empfahl dem Kreistag dem Änderungsantrag des Marktes zuzustimmen und das Gebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Der Kreistag stimmte dem zu.
  4. Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet in Pielenhofen: Die Gemeinde Pielenhofen reichte mit Schreiben vom 19.05.2014 beim Landkreis Regensburg einen Antrag auf Herausnahme von zehn Teilflächen der Gemarkung Pielenhofen aus dem Geltungsbereich der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg vom 17.01.1989 ein. Gegenstand des Antrags war eine Fläche von insgesamt ca. 1,9 ha. Die Gemeinde Pielenhofen beabsichtigt auf der Fläche Wohnbau- und Grünflächen zu entwickeln. Zur Begründung führt die Gemeinde Pielenhofen an, dass es Alternativflächen zur Ausweisung von Wohnbauflächen am Hauptort nicht gebe. Die bestehenden Schutzgebiete stellten eine Erweiterungshürde dar. Das Ortsbild werde durch eine niedrige Bebauung weder beeinträchtigt noch die Sichtachse zum Kloster hin verbaut werden. Die Grünflächen, welche sich zwischen dem Naabufer und der Überschwemmungsgrenze befinden, blieben vor Bebauung geschützt. Damit stehe dem Fortbestand der landschaftlichen Erholungsfunktion, dem Erhalt des Ortsbildes sowie der Funktion als Frischluftschneise nichts entgegen. Dieser Antrag war Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Umwelt und Regionalentwicklung am 21.05.2015. Der Ausschuss hat empfohlen, dem Antrag der Gemeinde Pielenhofen zu entsprechen.
    Die Gemeinde hatte am 09.06.2015 diesen Antrag geändert. Nunmehr beschränkt sich der Antrag auf die Herausnahme der Teilflächen, die außerhalb der Grenze des festgesetzten Überschwemmungsgebiets (HQ100) der Naab liegen. Von der Herausnahme wären damit noch ca. 0,75 ha betroffen.
    Der Umweltausschuss hat empfohlen, dem Antrag der Gemeinde Pielenhofen in seiner ursprünglichen Fassung zu entsprechen. Die Verwaltung empfahl dem Kreistag daher, dem geänderten Antrag der Gemeinde Pielenhofen in der Fassung vom 09.06.2015 zu beschließen. Der Kreistag stimmte dem mehrheitlich zu.
  5. Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet in Dinau (Kallmünz): Der Markt Kallmünz hat einen Antrag auf Herausnahme von zwei Flächen der Gemarkung Dinau mit insgesamt ca. 4,5 ha gestellt. Dort soll das gemeindliche Gewerbegebiet „Kollerhof“ ausgewiesen werden. Die vorhandene Erschließung und verkehrstechnische Infrastruktur sowie die Nähe zur Autobahn A3 sprechen für die Ausweisung als Gewerbegebiet, ebenso ein Großteil der bei einer Infoveranstaltung anwesenden Anwohner.
    Die Verwaltung empfahl nach Abwägung mit den öffentlichen Belangen dem Kreistag vor, dem Antrag des Markts Kallmünz zuzustimmen. Der Kreistag beschloss einstimmig die Herausnahme der Fläche.
  6. Informationen zur Erweiterung des Gymnasiums Lappersdorf: Für das Schuljahr 2015/16 wurden 106 Schülerinnen und Schüler neu angemeldet. Zur Erweiterung des Gymnasiums wurde am 22. Mai 2015 bereits ein Grundstück mit einer Größe von ca. 1.650 m² gekauft.
    Mit der Regierung der Oberpfalz und dem Landkreis Schwandorf wurden mehrere Gespräche bezüglich Erweiterung des Gymnasiums Lappersdorf geführt. Mit Schreiben vom 15.06.2015 bedankte sich der Schwandorfer Landrat Thomas Ebeling für die sachlich geführten Gespräche. Der Landkreis Schwandorf sei zu einer Kompromisslösung bereit, die dauerhaft den Bestand der drei Gymnasialstandorte sichert.
    Um dies zu gewährleisten, wird eine langfristige Vereinbarung gewünscht, in der u. a. Fragen zur Schülerbeförderung und zur differenzierten fachlichen Ausrichtung der Gymnasien getroffen werden sollen. Die mit der Regierung der Oberpfalz besprochene Erweiterung im Umfang von ca. 530 m² wird als akzeptable Grundlage für einen Kompromiss gesehen, der von den zuständigen Gremien noch abschließend bewertet werden muss.
  7. Festlegung der Breitbandzuschüsse des Landkreises: Um den Ausbau des Breitbandnetzes, eine der aktuell wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen voranzubringen, wurde bereits 2013 vom Kreistag beschlossen, für die Jahre 2014, 2015 und 2016 Erstattungen in Höhe von jeweils 500.000 Euro für die Gemeinden vorzusehen. Im Juli 2014 trat die neue Breitbandrichtlinie des Freistaates Bayern in Kraft, die Klarheit über die Rahmenbedingungen brachte. In der Bürgermeisterkonferenz am 03./04. September 2014 in Beilngries bestand deshalb Konsens, die für das Jahr 2014 vorgesehenen 500.000 € auf das Jahr 2015 zu übertragen, um eine sinnvolle Umsetzung unter Berücksichtigung der neuen Richtlinie gewährleisten zu können. Als Ergebnis wurde nun einstimmig ein Verteilschlüssel vom Kreistag beschlossen, der nicht förderschädlich und vom Solidargedanken geprägt ist.

Bei der Kreistagssitzung: Willi Hogger, Landrätin Tanja Schweiger, Robert Kellner, Alois Eder, Matthias Fischer (v. l.).
Bei der Kreistagssitzung: Willi Hogger, Landrätin Tanja Schweiger, Robert Kellner, Alois Eder, Matthias Fischer (v. l.).